Der Zutritt zum Landgericht Bielefeld ist aufgrund der Infektionsgefahr nur eingeschränkt möglich. Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz weiterhin gestattet.
Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, kann dennoch der Zutritt zum Gebäude verboten werden.
Im Gebäude wird das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske dringend empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie unter Pressemitteilung zum Coronavirus unter "Das Gericht - Aktuelle Informationen"