Schiedspersonen für Steinhagen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Scheele, Carsten | Luisenstraße 44 33803 Steinhagen Tel.-Nr.: 05204 9274885 | Steinhagen |
1.Vertretung: Thiele, Gabriele | Westernkamp 16 33803 Steinhagen |
Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Tel.-Nr.: 05204 997-0 , Telefax: 05204 997-225
E-Mail: steinhagen@gt-net.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung