Schiedspersonen für Steinhagen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Scheele, Carsten | Luisenstraße 44 33803 Steinhagen Tel.-Nr.: 05204 9274885 | Steinhagen |
1.Vertretung: Thiele, Gabriele | Westernkamp 16 33803 Steinhagen |
Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Tel.-Nr.: 05204 997-0 , Telefax: 05204 997-225
E-Mail: steinhagen@gt-net.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung