Schiedspersonen für Steinhagen

Der im Online-Formular eingegebene Wohnort wird nicht dauerhaft gespeichert,
sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Scheele, CarstenLuisenstraße 44
33803 Steinhagen
Tel.-Nr.: 05204 9274885
Steinhagen
1.Vertretung:
Thiele, Gabriele
Westernkamp 16
33803 Steinhagen
Weitere anerkannte Gütestellen für Steinhagen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Tel.-Nr.: 05204 997-0 , Telefax: 05204 997-225
E-Mail: steinhagen@gt-net.de

Keine aktuellen Daten ?

Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung