Streitigkeiten aus dem Bereich "Unternehmensverkäufe und -transaktionen" mit einem Streitwert über 500.000 Euro werden bei dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt.

Streitigkeiten aus dem Bereich "Informationstechnologie und Medientechnik" mit einem Streitwert über 100.000 Euro fallen in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln.

Streitigkeiten aus dem Bereich "Erneuerbare Energie" mit einem Streitwert über 100.000 Euro bearbeiten neben dem Landgericht Essen auch das Landgericht Bielefeld bzw. in der Rechtsmittelinstanz das Oberlandesgericht Hamm.