Die Landgerichte gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.

 

  • Ordner Anweisungsstelle
    Die Anweisungsstelle entschädigt Zeugen, Dolmetscher/-innen und ehrenamtliche Richter/innen für die Teilnahme an Gerichtsterminen.
  • Ordner Bezirksrevisor
    Der Bezirksrevisor ist Teil der Justizverwaltung.
  • Ordner Gnadenstelle
    Die Gnadenstelle kann strafrichterliche Entscheidungen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen, umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.
  • Ordner Kammer für Handelssachen
    Die Kammern für Handelssachen befassen sich mit Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts. Für diesen Aufgabenbereich treten die Kammern für Handelssachen an die Stelle der Zivilkammern.
  • Ordner Schöffen
    Bei den Schöffengerichten, den Strafkammern und Schwurgerichten entscheiden neben den Berufsrichterinnen/Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
  • Ordner Strafkammer
    Die Aufgaben der Strafjustiz werden von den Strafkammern wahrgenommen.
  • Ordner Strafvollstreckungskammer
    Befindet sich ein verurteilter Angeklagter in der Justizvollzugsanstalt oder ist in einer Klinik untergebracht, ist für bestimmte Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig.
  • Ordner Verwaltung
    Das Landgericht Bielefeld nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich untere Justizverwaltungsbehörde.
  • Ordner Wachtmeisterei
    Zu den Dienstobliegenheiten der Justizwachtmeister gehören in erster Linie die Wahrnehmung des Sitzungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
  • Ordner Zivilkammer
    Die Zivilkammern sind zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.