Die Landesregierung hat ihr Vorhaben zur Stärkung des Justizstandortes Nordrhein-Westfalen durch die Konzentration von sachlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dabei sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm seit dem 01.01.2022 alle Rechtsstreitigkeiten in Nordrhein-Westfalen mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro konzentriert, die Anlagen der Erneuerbaren Energien – wie Windräder, Solar-, Fernwärme- und Biogasanlagen – betreffen.
Ziel dieser Konzentration ist es, bei den spezialisierten Gerichten eine besondere Fachexpertise zu stärken, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bei vergleichsweise neuen Technologien die gewohnt hohe Qualität der Rechtsprechung auch zukünftig bieten zu können. Deshalb sind bei den Gerichten in Bielefeld, Essen und Hamm ausgewählte Kammern und Senate mit den Spezialmaterien betraut.
In die Zuständigkeit des Landgerichts Essen fallen alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf sowie den Bezirken der Landgerichte Essen und Bochum.
Die Verfahren aus den übrigen Landgerichtsbezirken – Münster, Dortmund, Paderborn, Bielefeld, Detmold, Arnsberg, Hagen und Siegen – sind bei dem Landgericht Bielefeld konzentriert.
Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen ist das Oberlandesgericht Hamm zuständig
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