Konzentration der Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Erneuerbare Energien am Landgericht Bielefeld

Im Landgericht Bielefeld ist – nach der Verordnung vom 22.11.2021 (GV.NRW 2021, S. 1340) – seit dem 01.01.2022 die 9. Zivilkammer zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien - mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro - aus den Landgerichtsbezirken Münster, Dortmund, Paderborn, Bielefeld, Detmold, Arnsberg, Hagen und Siegen. Für die Bezirke der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf sowie die Bezirke der Landgerichte Essen und Bochum ist das Landgericht Essen zuständig.

Die landesweite Zuständigkeitskonzentration im Bereich der Erneuerbaren Energien passt hervorragend in den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm: Sowohl das Ruhrgebiet und andere städtische Gebiete als auch die ländlicheren Bereiche des großen Bezirks weisen traditionell und auch aktuell eine große Nähe zur Energiegewinnung auf. Hier ist an die großen Energieversorger genauso zu denken, wie an Wind- und Solarparks, Biothermieanlagen und Forschungsinstitute, die ihren Sitz im Hammer Bezirk haben. Durch die Konzentration können die Kompetenz und das Expertenwissen auf diesem Gebiet gebündelt und damit die hervorragende Qualität der Rechtsprechung bei den Landgerichten Bielefeld und Essen sowie dem Oberlandesgericht selbst weiter gestärkt und für das ganze Land nutzbar gemacht werden.

 

Erneuerbare Energien werden immer wichtiger

Erneuerbare Energien zählen zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist für Energiepolitik und -wirtschaft ein bedeutendes Thema. Vor diesem Hintergrund gibt es vielfältige Überlegungen und Planungen zur Ausweitung Erneuerbarer Energien, insbesondere zu verpflichtender Nutzung von Solarenergieanlagen oder zum Ausbau der Nutzung von Windenergie. Diese Entwicklung aufgreifend ist es nur konsequent, die Qualität der Rechtsprechung auch in diesem zukunftsträchtigen Bereich durch eine Spezialisierung zu sichern.

 

Um was für Streitigkeiten geht es?

  • Wesentlicher Gegenstand der Streitigkeit muss eine Anlage sein, die Energie aus nachhaltigen Quellen gewinnt. Hierzu zählen u. a.:
    • Windenergieanlagen
    • Solaranlagen
    • Fernwärmeanlagen
    • Wärmepumpen
    • Staumauern

 

  • Außerdem kann es um Ansprüche aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gehen, die beispielsweise dem Betreiber einer solchen Anlage gegenüber dem Stromnetzbetreiber zustehen können.
  • Der Streitwert muss mehr als 100.000 Euro betragen.

 

Woraus kann der Streit resultieren?

  • Entwicklung, Herstellung, Verkauf oder Installation einer solchen Anlage
  • Wartung oder Reparatur der Anlage
  • Gebrauchsüberlassung der Anlage
  • Beschädigung der Anlage
  • Schäden durch die Anlage
  • Dienstleistungen auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien wie bei Beratungsverträgen oder auch Forschung und Entwicklung
  • Abnahme von Strom durch Netzbetreiber

 

Wer kann sich an die beiden Landgerichte wenden?

  •  Jeder, der von einer entsprechenden zivilrechtlichen Streitigkeit betroffen ist, zum Beispiel
    • Unternehmen oder Kaufleute,
    • die Landwirtin, die ein Windrad oder eine Biogasanlage betreibt,
    • ein Anwohner, der sich gegen Beeinträchtigungen durch solche Anlagen wenden möchte.

 

Moderne Verhandlungsbedingungen

Das Landgericht Bielefeld verfügt über die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz. Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (vgl. § 128a ZPO) sind daher jederzeit möglich.

Auch bei der Verfahrensgestaltung ist eine gesteigerte Flexibilität vorgesehen. So können beispielsweise in geeigneten Fällen Verhandlungen und Beweisaufnahmen konzentriert an mehreren zusammenhängenden Tagen stattfinden. Auch besteht die Möglichkeit, in geeigneten Fällen Vorbesprechungen durchzuführen, um eine optimale Strukturierung des Verfahrens zu erreichen (case management).