Der juristische Vorbereitungsdienst richtet sich nach den Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung .
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate, im 25. bis 26. Monat findet die mündliche Prüfung statt.
Vorschriften über die Dauer der Ausbildung (geregelt im Juristenausbildungsgesetz und der Juristenausbildungsordnung)
Der juristische Vorbereitungsdienst richtet sich nach den Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung .
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate, im 25. bis 26. Monat findet die mündliche Prüfung statt.