Der juristische Vorbereitungsdienst richtet sich nach den Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes
und der Juristenausbildungsordnung
.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate, im 25. Monat findet die mündliche Prüfung statt
Vorschriften über die Dauer der Ausbildung (geregelt im Juristenausbildungsgesetz und der Juristenausbildungsordnung)
Der juristische Vorbereitungsdienst richtet sich nach den Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes
und der Juristenausbildungsordnung
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Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate, im 25. Monat findet die mündliche Prüfung statt