Seit dem 01.01.2018 besteht für Rechtsanwälte die Möglichkeit, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Schriftsätze an die Gerichte zu übermitteln.
Ab dem 15.02.2021 wird die gesamte Post der Zivilabteilung des Landgerichts Bielefeld an die Anwaltschaft grundsätzlich über das beA versandt. Ausnahmen können sich teilweise noch aus technischen Einschränkungen der eingesetzten IT-Fachverfahren sowie der beA/EGVP-Technologie ergeben. Bereits jetzt sind aber ca. 90% der zu versendenden Schriftstücke für einen elektronischen Versand geeignet.