Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

 

Angesichts der Coronapandemie wurden bei dem Landgericht Bielefeld die technischen Voraussetzungen für die Verwendung eines Videokonferenzsystems im Rahmen von Zivilverhandlungen geschaffen.

Das Landgericht Bielefeld verfügt über ein hochmobiles und qualitativ hochwertiges Videokonferenzsystem, welches die Möglichkeit eröffnet, Prozessbeteiligte – Prozessbevollmächtigte, Parteien, Zeugen oder Sachverständige – in jedem Sitzungssaal zuzuschalten. In den Sitzungssälen des Landgerichts befinden sich Großbildschirme an der Stirnseite, die es ermöglichen, dass die im Sitzungssaal anwesenden Prozessbeteiligten oder Zuschauer den von außerhalb Teilnehmenden umfassend wahrnehmen können.

Die Videokonferenztechnik wurde in den vergangenen Monaten bereits von verschiedenen Zivilkammern des Landgerichts Bielefeld erfolgreich eingesetzt. Durch eine um 270° schwenkbare Videokamera und den Einsatz von Großbildschirmen in den Sitzungssälen konnten von der Hinzuschaltung einzelner Verfahrensbeteiligter bis hin zur vollständigen Übertragung mündlicher Verhandlungen in den virtuellen Sitzungssaal bereits diverse der in § 128a ZPO aufgeführten Fallgestaltungen abgebildet werden.

Zum Einsatz kommt hierbei die Softwareanwendung WebEx von Cisco, die sich als zuverlässig und einsatztauglich erwiesen hat. Diese Anwendung wird von IT.NRW, dem zentralen IT-Dienstleister des Landes NRW, bereitgestellt, wodurch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sichergestellt ist. Die Übermittlung von Bild und Ton erfolgt ausschließlich mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, eine Zwischenspeicherung von Daten außerhalb landeseigener Server findet nicht statt.

Die per Videokonferenz zugeschaltete Person benötigt lediglich einen internetfähigen Rechner nebst Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Eine kostenpflichtige Software ist nicht erforderlich, eine Zuschaltung kann völlig ortsunabhängig erfolgen.

Der Einsatz von Videokonferenztechnik bietet den grundsätzlichen Vorteil, dass beispielsweise lange Anfahrten vermieden werden können. So konnten beim Landgericht Bielefeld mittels Videokonferenztechnik Zeugen aus Österreich und den Niederlanden vernommen und dadurch weite Anreisen vermieden werden.

In Zeiten einer Pandemie kommt hinzu, dass hierdurch persönliche Kontakte und damit potentielle Ansteckungssituationen reduziert werden können.

 

Der zuständige Richter entscheidet im Einzelfall, ob sich das Verfahren zur Durchführung mittels Videokonferenz gem. § 128 a ZPO eignet und so verfahren wird.