Bei dem Landgericht Bielefeld wird seit dem 01.03.2018 die elektronische Gerichtsakte pilotiert.

Seit dem 01.11.2018 werden nunmehr bei 19 Zivilkammern des Landgerichts Bielefeld Verfahren elektronisch geführt.

Um die erheblichen Aufwände durch das notwendige Scannen von papiernen Schriftsätzen und Telefaxen für die elektronische Gerichtsakte zu minimieren, bittet das Gericht die Rechtsanwaltschaft, von der Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Telefax abzusehen und stattdessen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA( zu nutzen und die Schriftsätze damit in elektronischer Form einzureichen.

Da Sie bei der Nutzung des beA einen Übertragungsnachweis erhalten, ist auch keine zusätzliche Übersendung per Fax oder per Post erforderlich.