Topp-Meldungen
Aktuelles zum Umgang mit dem Coronavirus
Der Zutritt zum Landgericht Bielefeld ist aufgrund der Infektionsgefahr nur eingeschränkt möglich. Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz weiterhin gestattet.
Personen,
• die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
• oder innerhalb der jeweils letzten 12 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person oder einer Person hatten, die Kontakt zu ei-ner Corona-infizierten Person (Kontaktperson der zweiten Kategorie) hatte,
kann dennoch der Zutritt zum Gebäude verboten werden.
Eine schriftliche Selbstauskunft ist insoweit erforderlich.
Im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (zum Schutz unserer Mitarbeiter sollte es sich um eine medizinische Maske gem. § 3 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 21.01.2021 handeln).
Weitere Informationen und das Formular zur Selbstauskunft finden Sie unter Pressemitteilung zum Coronavirus unter "Das Gericht - Aktuelle Informationen"