Topp-Meldungen
Aktuelles zum Umgang mit dem Coronavirus
Der Zutritt zum Landgericht Bielefeld ist aufgrund der Infektionsgefahr nur eingeschränkt möglich. Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz weiterhin gestattet.
Personen,
• die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
kann dennoch der Zutritt zum Gebäude verboten werden.
Im Gebäude ist auf Anordnung des Präsidenten auf Grundlage des Hausrechts eine medizinische Maske zu tragen, vorzugsweise eine FFP2-Maske.
Weitere Informationen finden Sie unter Pressemitteilung zum Coronavirus unter "Das Gericht - Aktuelle Informationen"