Opfer einer Straftat zu werden, ist eine Erfahrung, die das Leben massiv beeinträchtigen kann. Deshalb ist die Justiz bemüht, die Interessen von Personen, die durch eine Straftat geschädigt worden sind, zu berücksichtigen. Seit den 1980er Jahren hat der Opferschutz seinen Platz auch in der Strafprozessordnung gefunden.

Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat zu dem Thema Opferschutz eine eigene Webseite erstellt. Unter dieser Adresse erhalten Sie weiterführende Informationen: justiz.nrw.de/BS/opferschutz

Aber auch hier im Landgericht tun wir einiges, um Opfern von Straftaten die Zeit vor, während und nach ihrer Zeugenaussage zu erleichtern.
Insbesondere Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, vor dem Termin, die Person der vernehmenden Richterin / des vernehmenden Richters kennenzulernen und dabei auch den Sitzungssaal zu besichtigen. Dabei wird die Richterin / der Richter individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen, Ihnen den Ablauf des Termins erläutern, die teilnehmenden Personen vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Auf Ihrer Ladung finden Sie eine Telefonnummer. Unter dieser Nummer können Sie sich gerne auch wegen des Kennenlerntermins melden.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich der Hilfe einer psychosozialen Prozessbegleitung zu bedienen. Sie unterstützt Verletzte zum Beispiel, indem sie sie über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens informiert, sie zu Vernehmungen begleitet, ihnen Hinweise nach (weiterer) Hilfe gibt oder auch bei der Alltagsbewältigung hilft. Die Prozessbegleitung gibt durch ihre "Lotsenfunktion" Sicherheit und Orientierung. „Psychosozial“ steht dabei dafür, dass die Begleitung den ganzen Menschen in den Blick nimmt und sich an den individuellen Bedürfnissen von Opfern ausrichtet. Die psychosoziale Prozessbegleitung kann selbstverständlich auch den Kennenlerntermin für Sie vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie hier: olg-hamm.nrw.de/aufgaben/prozessbegleitung/index.php  und hier jus-tiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl

Hier vor Ort haben wir noch unser Zeugenschutzzimmer. In diesem können Sie vor dem Termin warten und auch während Pausen die Zeit verbringen. Es handelt sich um einen ruhigen Ort, an dem Sie ungestört sind. Wenn Sie dieses Zimmer nutzen möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Önen unter 0521/549-1317.