Verbot von Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude
Das Anfertigen von Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Justizgebäude ist grundsätzlich untersagt, wenn nicht zuvor eine Ausnahmegenehmigung eingeholt worden ist.
Warnung vor Betrugsversuchen
Aktuell sind vermehrt gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister im Umlauf. Bitte beachten Sie unsere Hinweise!
