Aktuelles im Umgang mit dem Coronavirus
Der Zutritt zum Landgericht Bielefeld ist aufgrund der Infektionsgefahr nur eingeschränkt möglich. Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz weiterhin gestattet.
Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen,
kann dennoch der Zutritt zum Gebäude verboten werden.
Im Gebäude wird das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske dringend empfohlen. Weitere Informationen finden Sie unter Pressemitteilung zum Coronavirus unter "Das Gericht - Aktuelle Informationen"