Sprech- und Öffnungszeiten:

 

Sprechzeiten:

 

montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

 

dienstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

Die besonderen Sprechzeiten der Gerichtskasse entnehmen Sie bitte dem Aufgabenbereich der Gerichtskasse.

 

 

Die Bediensteten des Landgerichts Bielefeld stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

 

 

 

Öffnungszeiten

 

Das Dienstgebäude ist am Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr geöffnet.

 

 

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an die oben genannten Sprechzeiten.

 

 

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.

 

 

 

Bitte beachten Sie:

 

 

Die Bediensteten des Landgerichts Bielefeld stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

 

 

Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Landgerichts Bielefeld Personenkontrollen statt. Da Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gebäude verboten sind, bitten wir zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle, auf das Mitführen solcher Dinge schon im voraus zu verzichten.

 

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022